Gewerbekunden

Versandlexikon


IAA/IAA PLUS

Die IAA und IAA Plus sind eine Internetzollanmeldung, die man über die Software ATLAS ausführen kann. Die „IAA“ kann von jedem genutzt werden und wird auf der Internetseite vom Zoll angeboten. Die „IAA“ wurde für Betriebe mit wenigen Ausfuhrsendungen konzipiert, die sich keine eigene ATLAS-Software anschaffen. Die IAA Plus ist komfortabler als die IAA. Sie verfügt über Speichermöglichkeiten, lässt sich elektronisch signieren und auf elektronischem Weg an das Zollamt übermitteln. Das Ausfuhrbegleitdokument erhalten Sie ebenfalls elektronisch. Voraussetzung für die Nutzung der IAA+ ist ein Elster-Zertifikat, das häufig schon im Unternehmen vorhanden ist.


Import

Import ist im internationalen Handel die Bezeichnung für die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die ihren Sitz außerhalb des jeweiligen Landes haben. Für bestimmte Güter sind Importgenehmigungen einzuholen, da einzelne Warenkategorien Mengenbeschränkungen aufgrund internationaler Handelsabkommen unterliegen. In Deutschland benötigt man bspw. zur Einfuhr von bestimmten Gütern eine Genehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen.


Inselzuschlag

Einige Regionen in Deutschland sind ohne feste Verbindung zum Festland. Um hier Pakete und andere Warensendungen, wie zum Beispiel Reisegepäck, zustellen zu können, muss der Luft- oder Seeweg genutzt werden. Da dieser aber mit höheren Versandkosten verbunden ist, gibt es Logistikunternehmen, die auf die normalen Portokosten einen sogenannten Inselzuschlag anheben.


Incoterms

Der Begriff „Incoterms“ (International Commercial Terms) heißt übersetzt Internationale Handelsklauseln. Bei den Incoterms handelt es sich um freiwillige Regeln, die als Auslegungshilfe handelsüblicher Vertragsformeln dienen. Sie ermöglichen eine Vereinfachung und zügigere Abwicklung des Handelsverkehrs. So müssen die Vertragspartner nicht jedes Detail aushandeln, wenn sie denn auf die Incoterms zurückgreifen wollen. Die Internationale Handelskammer hat die Incoterms herausgearbeitet und 1936 erstmals veröffentlicht. Da sie regelmäßig angepasst werden, steht dahinter die Jahreszahl der jeweiligen Fassung. Bei den Incoterms handelt es sich nicht um gesetzliche Normen. Sie werden nur durch Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer wirksam. Sie müssen also ausdrücklich in den Vertrag miteinbezogen werden. Nur dann werden sie bei eventuellen Streitigkeiten von einem Gericht berücksichtigt.