Gewerbekunden

Versandlexikon


Gefahrgut

Mit Gefahrgut sind alle körperlichen Gegenstände und Substanzen gemeint, die bei ihrem Transport Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Menschen, Tiere und Sachen von bedeutendem Wert begründen. Ein Gefahrguttransport muss daher auch besonders gekennzeichnet werden, durch eine rechteckige, orangefarbene Warntafel, die am Transportfahrzeug befestigt wird. Zusätzlich werden Zettel angebracht, auf denen die Zusammensetzung des Gefahrgutes und die davon ausgehende Gefahr hingewiesen werden. Egal auf welchem Transport weg diese Gefahrgüter transportiert  werden (z.B. auf Straßen, auf Schienen, in der Luft oder auf dem Wasser) gibt es zahlreiche Vorschriften zu.


Großraumtransport

In Deutschland werden Frachtguttransporte, die nicht maß- und gewichtsgerecht sind als Großraum- und Schwertransporte bezeichnet. Schwertransporte dürfen nur von Montag 9 bis Freitag 15 Uhr durchgeführt werden. Bei einer Breite bis 3,20 Metern wird meist die verkehrsarme Fahrzeit genehmigt, was bedeutet, dass die Transporte nicht in der Zeit von 6–8:30 und von 15:30–19 Uhr durchgeführt werden dürfen. Nahezu alle Transporte, die über diese Breiten hinausgehen, werden während der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr durchgeführt.


Gurtmaß

Bei einem Gurtmaß handelt es sich um eine Messgröße. Gurtmaße werden von Logistikunternehmen eingesetzt, um festzustellen, ob der Versand eines Pakets aufgrund seiner Maße zulässig ist und welche Kosten dafür anfallen.

Gurtmaß-Beispiel:
Ein Paket mit einer Länge von 200 cm, einer Breite von 49 cm, und einer Höhe von 1 cm.
Gurtmaß-Rechnung:
200+(2×49)+(2×1) = 300 cm Gurtmaß