Gewerbekunden

Versandlexikon


Haftung

Leider ist es nie ganz auszuschließen, dass es bei einem Transport von Waren zu einem Verlust oder einer Beschädigung der Sache kommt. In solch einem Fall muss geklärt werden, ob der Paketdienstleister den Verlust bzw. die Beschädigung zu vertreten hat oder aber der Kunde bzw. Empfänger. Der Paketdienstleister muss nur für solche Schäden einstehen, die in seinem Machtbereich eingetreten sind. Stellt sich heraus, dass der Schaden bzw. Verlust im Bereich des Paketdienstleisters entstanden ist, so haftet er für Vorsatz ebenso wie für Fahrlässigkeit. Bei höherer Gewalt muss keine Haftung übernommen werden. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass kein Mensch Einfluss auf sie hat. Mit höherer Gewalt sind gemeint Naturereignisse wie Unwetter, Hochwasser und Sturm, durch die die Lieferung beschädigt wird.