Eine Einwegpalette ist für den einmaligen Transport vom Hersteller zum Verbraucher bestimmt und in der Regel nicht sehr lange haltbar und wird daher auch sehr schnell entsorgt. Anders ist s bei einer Europalette die aufgrund ihrer Beschaffenheit viel robuster ist und daher auch ein Pfandwert für diese vorliegt. Europaletten werden daher auch „Mehrwegpaletten“ genannt. Wenn ein Spediteur beispielsweise Sendung mit zwei Europaletten abholt, muss er zum austausch zwei leere Paletten mitbringen und dem Empfänger übergeben.
Der Begriff „Express“ ist wie der Name schon sagt eine kurze Laufzeit bzw. eine schnelle Zustellung. Im Versand bedeutet Express, dass die Nationale Zustellung am nächsten Werktag erfolgt (engl. Overnight). International bedeutet dies, am nächstmöglichen Werktag. Viele Paketdienstleister werben da auch mit einer Zustellung innerhalb 24h.
Das Wort Export kommt aus dem englischen und bedeutet: Ausfuhr. Man Spricht von Export, wenn Waren an das Ausland geliefert werden jedoch nur Länder außerhalb der Europäischen Union. Im Umsatzsteuerrecht werden unter dem Begriff „Ausfuhr“ nur Exporte an Drittlandgebiete verstanden. Diese sind dann Steuerfrei. Exporte in andere Länder der EU werden im Regelfall mit Umsatzsteuer belegt, wenn der Empfänger eine Privatperson ist.
Als E-Commerce wird Handel im Internet bezeichnet. „E-Commerce“ ist die Abkürzung für Electronic Commerce, was aus dem Englischen übersetzt elektronischer Handel oder auch Handelsverkehr bedeutet. Dieser elektronische Handel findet im World Wide Web statt. Unter E-Commerce versteht man den Handel im Internet, sprich; Werben, Kaufen oder Verkaufen schnell und bequem von zu Hause aus. Aber nicht nur der Kauf- oder Verkaufsprozess fällt unter den Begriff E-Commerce, sondern auch der Bereich Kundenservice und Online Banking finden unter dem Deckmantel des E-Commerce statt.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer, die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anfällt. Für diese Sendungen gibt es eine Freigrenze von 22,00 Euro. Überschreitet der Warenwert diese Freigrenze nicht, so ist die Sendung von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Ein Einlieferungsbeleg ist der eindeutige Nachweis dafür, dass eine Sendung verschickt worden ist. So kann der Empfänger einer Sendung nicht das Gegenteil behaupten. Den Einlieferungsbeleg gibt es vor allem bei Einschreiben. Darauf wird dem Absender eines Einschreibens bestätigt, dass er eine Sendung beim Postamt aufgegeben hat. Dazu findet sich auf dem Einlieferungsbeleg das Datum der Abgabe des Briefes. Den Einlieferungsbeleg gibt es nicht nur bei Einschreiben, er ist auch typisch für den Online-Handel. Wenn Ware über das Internet bestellt wurde, dann wird der Beleg dem Paket beigelegt. Möchte der Empfänger der Sendung die Ware oder zumindest Teile davon retournieren, so nimmt er den Einlieferungsbeleg mit zur Poststelle. Dort wird der Beleg abgestempelt und der Kunde kann im Zweifel die Rücksendung nachweisen.