Gewerbekunden

Versandlexikon


Barcode

Bei einem Barcode handelt es sich um eine optoelektronisch lesbare Schrift. Der Barcode wird auch als Strich- oder Balkencode bezeichnet.  Mit Hilfe optischer Lesegeräte können die Daten elektronisch gelesen und weiterverarbeitet werden. Unter dem Barcode gibt es häufig eine Zeile, bestehend aus einer Reihe von Nummern. Wenn der Barcode nicht elektronisch gelesen kann, kann die Zahlenreihe manuell eingegeben werden und die Informationen werden sichtbar. Mit Hilfe von Lesegeräten, wie etwa Scannern oder Kameras, können die Barcodes gelesen werden.


Bahnfrachtbrief

Für fast jede Beförderung bedarf es eines Dokuments. Es ist egal welche Fracht mit der Eisenbahn transportiert wird, dann gibt es hierfür ein Bahnfrachtbrief. Der Bahnfrachtbrief wird auch als Bahnexpressschein bezeichnet. Wird der ordnungsgemäß ausgefüllte Bahnfrachtbrief beim Transport auf der Schiene mitgeführt, dann bedarf es keiner weiteren Dokumente. Allerdings war dieser Brief nur bis 1998 Pflicht. Seitdem genügt im internationalen Transport auch ein Lieferschein. Diese Änderung kam mit der Neuschaffung des Transportrechtsreformgesetzes.

Wenn der Absender seine Güter auf den Transport schickt, bekommt er eine Kopie des Bahnfrachtbriefes.


Begleitpapier

Wenn Frachten versendet werden, dann passiert das nicht ohne das sogenannte Begleitpapier. Dabei handelt es sich bei dem Wort „Begleitpapier“ nur um einen Oberbegriff für mehrere Papiere, die der Fracht beiliegen.  Diese Papiere, die zusammen das Begleitpapier ausmachen, enthalten alle relevanten Informationen rund um die Fracht. Da gibt es:

·  Frachtbrief - der ein Beförderungsversprechen darstellt,

·  Rechnung - ist eines der Begleitpapiere. Darin finden sich sowohl Preis der Fracht als auch die Regelungen zum Fälligkeitszeitpunkt der Zahlung sowie zum Eigentumsübergang

·  Lieferschein - Aus ihm kann detailliert die Art der Sendung entnommen werden und wie viele Teile sie umfasst. Außerdem finden sich Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt und Hinweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versenders.

Das Mitführen der Begleitpapiere ist gesetzlich vorgeschrieben. Ohne sie ist ein legaler Transport gar nicht möglich. Welche Waren transportiert werden, spielt dabei keine Rolle