Gewerbekunden

Versandlexikon


Abholzeitfenster

Das Abholzeitfenster legt einen Zeitraum fest, innerhalb welchem der Fahrer das Paket voraussichtlich abholen wird. Dies kann ein 2-Stunden-Zeitfenster sein (z.B. zwischen 12-14 Uhr) oder auf einen größeren Zeitraum beschränkt sein, wie beispielsweise „nachmittags“ (12-17 Uhr). Die Abholzeiten sind allerdings meist nur Schätzungen, es kann natürlich trotzdem vorkommen, dass der Fahrer es nicht zur geplanten Zeit schafft, Ihr Paket abzuholen. Meist wird man dahingehend informiert, wenn eine Telefonnummer ersichtlich ist.


Abstellgenehmigung/Abstellerlaubnis

Sollten Sie während des Zustellzeitraums nicht vor Ort anzutreffen sein oder kurz weg müssen, ist eine Abstellgenehmigung sinnvoll. Das bedeutet, dass der Fahrer das Paket bei Nicht-Antreffen an dem vorgegebenen Abstellort (Wunschnachbar, Garage, Einfahrt etc.) abstellen wird, was als offizielle Zustellung gilt. Sollte das Paket dann allerdings abhanden kommen, haftet der Dienstleister nicht dafür, wenn eine unterschriebene Abstellgenehmigung vorliegt. Die Formulare für eine Abstellgenehmigung findet man bei den jeweiligen Dienstleistern. Nicht jeder Dienstleister bietet die Abstellmöglichkeit an, um dem Verlust-Risiko vorzubeugen. Bei UPS beispielsweise gibt es keine offiziellen Abstellgenehmigungen, sollte an der Klingel allerdings eine Notiz hinterlegt sein („bitte bei Nachbar XY abgeben), wird der Fahrer dies meistens berücksichtigen.


ATLAS

ATLAS (Automatisiertes Tarif-und lokales Zoll-Abwicklungssystem) ist eine zertifizierte Software, mit welcher elektronische Zollanmeldungen erfasst werden können, um die schriftlichen Formulare zu ersetzen. Die Zollstelle, die die elektronisch übermittelten Daten erhält, gibt die Ein-oder Ausfuhranmeldungen letztendlich für die Ware frei.


Ausfuhranmeldung

Bei dem Versand von Waren in ein Land, welches nicht der EU angehörig ist, wird ab einem Warenwert von 1000€ eine Ausfuhranmeldung benötigt. Diese besteht aus verschiedenen Formblättern, die dem Paket beigelegt werden müssen und welche beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Anhand der Ausfuhranmeldung wird vom Zoll entschieden, ob die Ware importiert werden kann und ob gegebenenfalls noch Zölle und Steuern anfallen.